Zuzahlungsbefreiung
Zuzahlung (= Rezeptgebühr)
Die Zuzahlungen sind gesetzlich festgelegt und müssen von allen Apotheken erhoben werden. Bei Kassenrezepten muss der Versicherte pro Packung 10% des Arzneimittelpreises selbst zuzahlen:
- mindestens 5 Euro
- höchstens 10 Euro
Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Zuzahlungsbefreiung (= Befreiung von der Rezeptgebühr)
Überschreitet die Summe der Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen die Zumutbarkeitsgrenzen von 2% des Bruttojahreseinkommens, müssen Patienten keine weiteren Zuzahlungen leisten. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1%. In diesen Fällen stellt ihre Krankenkasse Ihnen auf Antrag einen Befreiungsausweis aus, der jeweils bis Ende des Jahres gültig ist.
Seit 1. Juli 2006 gilt zusätzlich eine neue Regelung:
Liegt der Abgabepreis eines Medikamentes mindestens 30% unter dem Festbetrag, so fallen keine Rezeptgebühren an. Diese Regelung gilt für alle Patienten, also auch für diejenigen, die sonst nicht zuzahlungsbefreit sind.
Möchten Sie die Zuzahlung sparen, so fragen Sie bei Ihrem Arzt nach zuzahlungsfreien Medikamenten. Die Liste der zuzahlungsfreien Medikamente wird vom Gesetzgeber ständig erweitert.